K24-SSL-ZNB Zuwendung für Neugeborene
In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.
Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; in welcher Höhe sie gezahlt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.