Öffnen Sie Ihre digitale Rathaustür: Was Kommunen in Sachsen über eigenentwickelte Online-Antragsassistenten wissen müssen

Bequem von überall zu nutzen, sicher, medienbruchfrei und 24 Stunden am Tag verfügbar: Online-Verwaltungsleistungen bringen definitiv Mehrwert für Bürger/-innen und Unternehmen und sorgen so für ein deutlich bürgerfreundliches, modernes Verwaltungsimage.

Diese bereitzustellen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Freistaates Sachsen, der sächsischen Kommunen und kommunalen Spitzenverbände sowie der regionalen IT-Dienstleistungsorganisationen. Die Komm24 GmbH übernimmt für die sächsischen Kommunen die Eigenentwicklung von Onlineanträgen im Freistaat Sachsen und stellt die Produkte auf dem Portal Amt24 zur Verfügung.

Auch Kommunen und ihre Mitarbeitenden profitieren von den digitalen und dadurch beschleunigten Abläufen im Amt – Entlastung von händischen Tätigkeiten, vereinfachte Datenübernahme ins Fachverfahren, schnellerer Austausch von Informationen und Dokumenten mit den Antragstellenden, keine unleserlichen Papieranträge und noch viel mehr.

Sie möchten die Vorteile einer digitalen Kommune nutzen? Der Freistaat unterstützt und fördert Sie mit Mitteln aus dem Haushalt und aus dem SächsFAG für die Einführung, Wartung und Pflege der eigenentwickelten Antragsassistenten zu 100 Prozent. [1]

Alles, was Sie rund um die eigenentwickelten Online-Antragsassistenten wissen müssen, erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten!

Services

So wird Sachsens Verwaltung digital

Produkte

Verwaltungsleistungen als Online-Services

FAQ

Unser FAQ-Bereich liefert Ihnen Antworten auf die zentralen Fragen

Kosten

Unser FAQ-Bereich liefert Ihnen Antworten auf die zentralen Fragen

Anleitungen und Hilfestellungen

Hilfe im Detail


[1]Die Dienste und Leistungen werden über Fördermittel des Freistaates Sachsen und aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert und sind vorerst bis Ende 2024 gesichert. Eine Fortsetzung der Finanzierung im Haushaltjahr 2025/2026 ist momentan geplant, kann aber erst nach Verabschiedung des Haushaltes garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!