Wir digitalisieren kommunale Verwaltung

Ihr kommunaler IT-Dienstleister

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Kosten

Wie finanziert eine Kommune in Sachsen einen Online-Antragsassistenten (OAA) für Fachverfahren? Zunächst hängen die Kosten der Leistungen und Services eines OAA für Kommunen vom genutzten Prinzip ab.

Sächsische Kommunen nutzen eigenentwickelte OAAs kostenfrei

Sächsische Kommunen nutzen alle eigenentwickelten Online-Antragsassistenten (OAA) sowie die damit verbundenen Services kostenfrei [1]

Dazu gehören die Implementierung in die IT-Infrastrukturen, Einführungs- und Anpassungsleistungen sowie Pflege, Support und Weiterentwicklung der Dienste.

Komm24 und deren IT-Dienstleister haben Verträge zugunsten der sächsischen Kommunen als Dritte geschlossen – Kommunen müssen sich dadurch nur einmalig mit den Bedingungen der Leistungserbringung einverstanden erklären und können dann den vollen Umfang der Services in Anspruch nehmen.

Das bedeutet, dass alle Kommunen die Online-Antragsassistenten (OAA) sofort für sich nutzen können, ohne vorher einen speziellen Lizenz- und Servicevertrag abschließen zu müssen!

Wir informieren Sie rechtzeitig, über welchen Weg Sie diese Einverständniserklärung abgeben können.

Aufbau des Förderprogramms für eigenentwickelte OAAs:

Die Dienste und Leistungen werden über Fördermittel des Freistaates Sachsen und aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert und sind vorerst bis Ende 2024 gesichert. Eine Fortsetzung der Finanzierung im Haushaltjahr 2025/2026 ist momentan geplant, kann aber erst nach Verabschiedung des Haushaltes garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!

Übrigens: Eine Liste aller eigenentwickelten OAAs finden Sie hier.

Interesse geweckt? Wir unterstützen Sie gerne!

Sie haben sich dazu entschieden, einen Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune zu implementieren?

Dafür steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihre Anfrage!


[1] Die Dienste und Leistungen werden über Fördermittel des Freistaates Sachsen und aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert und sind vorerst bis Ende 2024 gesichert. Eine Fortsetzung der Finanzierung im Haushaltjahr 2025/2026 ist momentan geplant, kann aber erst nach Verabschiedung des Haushaltes garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!