Welche Vorteile haben Sie als Kommune?

Die Nutzung von eigenentwickelten Online-Antragsassistenten in Ihrer Verwaltung bieten Ihnen als Kommune eine Vielzahl an Vorteilen und sorgt langfristig für zufriedene Verwaltungsmitarbeitende sowie Bürgerinnen und Bürger.

Ihre Vorteile

Einfach: Die Umsetzung des OZG ermöglicht einen unkomplizierten und digitalen Antragsprozess für Bürgerinnen und Bürger ohne lästige Wartezeiten oder Vor-Ort-Termine.

Rechtskonform: Die Lösungen sind konfigurierbar und können an die kommunalen Satzungen angepasst werden, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Sicher: Das OZG gewährleistet eine sichere und verschlüsselte Übertragung von sensiblen Antragsdaten.

Flexibel: Die Lösungen können flexibel in die vorhandene Systemlandschaft Ihrer Kommune integriert werden, um eine nahtlose Arbeitsweise zu gewährleisten.

Aktuell: Technische und inhaltliche Releases erfolgen regelmäßig, beispielsweise bei Gesetzesänderungen, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Zukunftsfähig: Die zentrale Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Verfahrens durch die KISA garantiert einen reibungslosen Betrieb und eine kontinuierliche Verbesserung der Systeme.

Standardisiert: Standardisierte Datenerfassung entlastet Ihre Verwaltung und steigert die Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen.

Kostenfrei: Alle eigenentwickelten Online-Antragsassistenten stehen kostenfrei zur Verfügung – inklusive Integration, Betrieb, Wartung und Pflege. [1]

Ein Vergleich zwischen Antragsprozessen: links ohne Onlineantrag mit manueller Einreichung und Bearbeitung, rechts mit Onlineantrag über amt24.sachsen.de, der schneller und digital bearbeitet wird.

[1] Die Dienste und Leistungen werden über Fördermittel des Freistaates Sachsen und aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert und sind vorerst bis Ende 2026 gesichert. Eine Fortsetzung der Finanzierung in den Folgejahren wird angestrebt, kann aber erst nach Verabschiedung der entsprechenden Haushalte sowie der Verfügbarkeit einer Finanzierung aus dem SächsFAG garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!“