FAQ

Unser FAQ-Bereich liefert Ihnen Antworten auf die zentralen Fragen zum Einsatz von eigenentwickelten Online-Antragsassistenten in Ihrer Kommune. Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um die technischen Anforderungen, die Integration und die Kosten digitaler Antragsverfahren sowie Ansprechpartner.

1. Wer ist für Service und Betrieb der digitalen Verwaltungsdienste zuständig und welche Leistungen kann ich erwarten?

Die Verantwortung für Service und Betrieb rund um die eigenentwickelten Online-Antragsassistenten liegt bei der Komm24 GmbH.

Der Service der Komm24 besteht aus den folgenden Dienstleistungen:

Einrichtung:

Einrichtung der Online-Antragsassistenten im Serviceportal Amt24 und der weiteren durch die Komm24 bereitgestellten Infrastruktur. Erfolgt für alle sächsischen Kommunen auf Abruf.

Bereitstellung Infrastruktur:
Bereitstellung und Administration der Infrastruktur für die Hilfs- und Unterstützungsdienste zur Erhöhung der Funktionen des Formulars in Amt24, für das zentrale Integrationssystem (derzeit Transconnect/Transconnect eGov) und zukünftige für die Verteilung und die automatische Auslieferung der technischen Produkte.

Support:
Alle Leistungen zur Erfassung, Analyse und Behebung von Störungen an einem Produkt- oder Servicebestandteil einschließlich der Leistungen, um den zukünftigen Supportaufwand zu reduzieren.

Beratung zum Produkt:
Unterstützung der Kommunen bei Fragen zum Leistungsgegenstand. Darüber hinaus gehende Beratungen z.B. zu kommunalen Prozessen oder zur Umsetzung von Verfahrensintegrationen, sind ausgeschlossen.

Servicemanagement:
Alle Leistungen zur Steuerung der einzelnen Servicebestandteile sowie die Sicherstellung der vereinbarten Servicequalität. Das Servicemanagement ist für alle servicerelevanten Entscheidungen verantwortlich.

Informations- und Kommunikationsmanagement:
Alle Informationen zum Lebenszyklus der Produkte sowie zu News und Veranstaltungen. Die Informationen werden auf der Internetseite sowie über weitere Verteiler publiziert.

2. Wer trägt die Produktverantwortung und welche Leistungsversprechen gibt es?

Die Produktverantwortung liegt bei der Komm24 GmbH. Sie steuert neben der Erstentwicklung auch die Prozesse zu Service und Betrieb und verantwortet neben dem Produktmanagement auch das zugehörige Kommunikationsmanagement zu den eigenentwickelten Online-Antragsassistenten in Sachsen.

Gemeinsam mit den Leistungspartnern KISA und Lecos wurden folgende Leistungsversprechen vereinbart:

  • Bereitstellung Infrastruktur
  • Kontinuierliche Entwicklung
  • automatisierte Bereitstellung
  • Datenbereitstellung
  • Fehler- und Störungsanalyse
  • Anforderungsmanagement
  • Fehler- und Störungsbehebung
  • Produktberatung
  • Kontinuierliche Verbesserung
  • Informationsmaterial
  • Kommunikation

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Service- und Produktmanagement der Komm24:

Komm24 GmbH
Falk Richter
Service- und Produktmanagement
E-Mail: pmo@komm24.de

3. Wie sind die Zuständigkeiten im Freistaat Sachsen geregelt?

Die kommunalen Spitzenverbände (Sächsischer Städte- und Gemeindetag sowie Sächsischer Landkreistag), als Vertreter der sächsischen Kommunen sind an den Eigenentwicklungen von Online-Antragsassistenten sowie dem gesamten zugehörigen Lebenszyklusmanagement beteiligt. Dies betrifft insbesondere die Kommunikation zu den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Kommuniziert werden regelmäßig Themen wie  (Weiter-)Entwicklung, Veranstaltungen, technische und organisatorische Neuerungen sowie Informationen zu eigenentwickelten Online-Antrags-Produkten, welche für alle sächs. Kommunen kostenfrei auf dem Portal Amt24 zur Verfügung stehen.

Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) wirkt in diesem Zusammenhang als Gesamtkoordinator aller Digitalisierungsprojekte im Freistaat Sachsen und beauftragt die Komm24 GmbH mit der Umsetzung sowie dem Produkt- und Servicemanagement zu allen Komm24 Produkten.

Die Komm24 GmbH bündelt alle Leistungen zu eigenentwickelten OAAs im Freistaat Sachsen und ist neben der Erstentwicklung seit 01.01.2024 nun auch für die Steuerung des gesamten Produktlebenszyklus inkl. aller Informationen zuständig. Gemeinsam mit ihren Gesellschaftern kümmert sich ein über 30-köpfiges Team um Ihre Themen. Dabei übernimmt die Lecos GmbH den technischen Betrieb sowie die Bereitstellung von Hilfsdiensten und der zentralen Datendrehscheibe Transconnect. Bei Fragen zur Ersteinrichtung sowie bei Support- oder Störmeldungen steht das Team Antragsmanagement des Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) gern zur Verfügung. Die Gesellschafter der Komm24 GmbH, Eigenbetrieb IT (EB IT) der Stadtverwaltung Dresden, Stadtverwaltung Chemnitz, Lecos GmbH, KISA und SAKD, wirken zudem bei der Neuentwicklung von Online-Anträgen sowie bei sonstigen Projekten im Thema OZG mit.

Gemeinsam werden wir den Kommunen ab sofort Unterstützung bei der Beschaffung, Einführung und Nutzung anbieten. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

4. Was ist ein Online-Antragsassistent?

Online-Antragsassistenten (OAA) sind den Kommunen auf Amt24 kostenlos bereitgestellte Software-Artefakte die a) einen oder mehrere Antragsformulare für die Plattformkunden der jeweiligen Kommune für eine oder mehrere bestimmte Verwaltungsleistungen zur Verfügung stellen, und b) welche die Daten der Plattformkunden aus den Antragsformularen in einem bestimmten Format zu einer oder mehreren von den Nutzern vorbestimmten Stelle routen und ablegen. OAA sind Open Source Software, die von den Nutzern auf eigene Kosten auch verändert, weiterentwickelt oder erweitert werden kann.

5. Was ist die Datendrehscheibe Transconnect?

Die Datendrehscheibe ist eine sogenannte Middleware, welche die Daten von einem gestellten Antrag eines Plattformkunden zu den zuständige(n) Stelle(n) des Nutzers leitet und dabei ggf. die Datenstruktur anpasst. Die Datendrehscheibe wird von den Dienstleistern von „Sächsisch Direkt“ betrieben und weiterentwickelt.

6. Was müssen wir als Kommune tun, um diese Produkte/Leistungen unseren Bürgern anbieten zu können?

Die Bereitstellung der Online-Antragsassistenten erfolgt auf dem zentralen Serviceportal Amt24, auf dem digitale Verwaltungsleistungen für Bürger/-innen angeboten werden.

Das Portal ist unter www.amt24.sachsen.de erreichbar und unterstützt Verwaltungskunden wie Bürger und Unternehmen unter anderem bei der Recherche nach Verwaltungsverfahren und Zuständigkeiten. Zentrale Kernfunktionalität ist dabei der sogenannte Zuständigkeitsfinder. Über die Eingabe eines Ortes (Regionalisierung) und eines Verwaltungsverfahrens ermittelt das System automatisch die zuständige Behörde.

Vorteil hier ist, dass Bürger/-innen für alle Verwaltungsleistungen nur ein Zugang in Sachsen benötigt. So kann er also eine Betriebsstätte in Kommune A und eine Eheurkunde bei Kommune B mit nur einem Konto beantragen.

Als Kommune benötigen Sie lediglich 1 Behördenkonto auf dem Portal Amt24. Sobald ihre Kommune im Zuständigkeitsfinder angelegt wurde, können Sie die Vorteile der kostenfreien Online-Antragsassistenten nutzen.

Weitere Informationen sowie die Mitnutzungsvereinbarung finden Sie hier.

7. Wo können wir diese Leistungen bestellen und wer ist Ansprechpartner bei Fragen?

Aktuell können alle sächsischen Verwaltungen ihre Online-Antragsassistenten jederzeit über den Service unseres Partners KISA beziehen.
Die Online-Antragsassistenten sind im gesamten Lebenszyklus für die sächsischen Kommunen kostenfrei. [1] (vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel)

Darüber hinaus planen wir in Q3/2024 eine automatisierte Bereitstellung von OAAs an alle sächsischen Kommunen auf der Plattform Amt24.

Team Antragsmanagement
+49 351 86652-285
support.onlineantrag@kisa.it

8. Was kostet es?

Sächsische Kommunen nutzen alle eigenentwickelten Online-Antragsassistenten (OAA) sowie die damit verbundenen Services kostenfrei [1]

Dazu gehören die Implementierung in die IT-Infrastrukturen, Einführungs- und Anpassungsleistungen sowie Pflege, Support und Weiterentwicklung der Dienste.

Komm24 und deren IT-Dienstleister haben Verträge zugunsten der sächsischen Kommunen als Dritte geschlossen – Kommunen müssen sich dadurch nur einmalig mit den Bedingungen der Leistungserbringung einverstanden erklären und können dann den vollen Umfang der Services in Anspruch nehmen.

Das bedeutet, dass alle Kommunen die Online-Antragsassistenten (OAA) sofort für sich nutzen können, ohne vorher einen speziellen Lizenz- und Servicevertrag abschließen zu müssen!

Wir informieren Sie rechtzeitig, über welchen Weg Sie diese Einverständniserklärung abgeben können.

Aufbau des Förderprogramms für eigenentwickelte OAAs:

Die Dienste und Leistungen werden über Fördermittel des Freistaates Sachsen und aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert und sind vorerst bis Ende 2024 gesichert. Eine Fortsetzung der Finanzierung im Haushaltjahr 2025/2026 ist momentan geplant, kann aber erst nach Verabschiedung des Haushaltes garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!

Übrigens: Eine Liste aller eigenentwickelten OAAs finden Sie hier.

Der Nutzer erhält folgende Services kostenfrei zur Verfügung gestellt:

  • Beratungsleistungen
    • Beratung und Auskünfte zu den Eigenschaften, der Beschaffenheit, den technischen Eigenschaften, einstellbaren Parametern und dem Einsatz der OAA
    • Beratung über die Bereitstellung und Aktivierung der Online-Verwaltungsleistung im Amt24
    • Beratungen bezüglich der angebotenen Datenübergabeformate (bis Übergabepunkt an die Nutzungsberechtigten)
    • Beratungen zur Nutzung von Portalfunktionen wie Rückkanal (Datenbereitstellung aus Fachverfahren ab Übergabepunkt des Nutzers)
    • Beratungen zur Konfiguration der Bezahlkomponente im Antragsportal Amt24

9. Welche Einstellungen und Konfigurationen kann ich als Kommune vornehmen?

Jeder Online-Antrag hat verschiedene Konfigurationsfelder. Diese finden Sie unter dem jeweiligen Produkt.

Grundsätzlich werden die Anträge mit einer Standardkonfiguration, welche sich im Rahmen der Voranlayse und Entwicklung hervorgehoben haben, ausgeliefert. Diese Standardkonfiguration kann durch den Nutzer oder den kostenfreien Support [1] jederzeit angepasst werden. Zudem sind Konfigurationen ein- und ausschaltbar.

Auch die Dateiformate und das entsprechend gewünschte Ablagesystem kann konfiguriert werden.

10. Wo finde ich Unterlagen zu den Produkten?

Unter der Rubrik Produkte finden Sie folgende Informationen zu jedem verfügbaren Produkt:

  • Themenfeld/Einordnung in den Aktenplan
  • Produktbezeichnung
  • LeiKa-Leistung (Nummer und Name)
  • Link zur Demoversion
  • Konfigurierbare Felder
  • Musterausgabedateien
  • Informationen zu angeschlossenen Basiskomponenten und Registern

Anleitungen und Tutorials zu Themen wie Fachverfahrensintegration, Aktivierung eines OAA und viel mehr finden Sie in der Rubrik Service.

11. Was ist als nächstes im Thema Entwicklung geplant und wo kann ich eine Beteiligung anmelden?

Geplante Produkte und Entwicklungen finden Sie in der Rubrik Produkte unter dem Filter „geplant“.

Hier können Sie sich über den Button „Jetzt beteiligen“ registrieren. Die Information geht direkt an das Projektmanagement Office der Komm24. Dieses kontaktiert Sie sofort bei Beginn der Produktentwicklung.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Komm24 GmbH
Sindy Geisler
Fachbereichsleiterin OZG Strategie & Projektmanagement
Tel. 0176 46769994
E-Mail: pmo@komm24.de

12. Wie erfolgt die Bearbeitung von Anforderungen und Wünschen?

Das Produktmanagement der Komm24 (PM) wird kontinuierlich Anforderungen an die Anpassung der Produkte der Komm24 erheben und gemeinsam mit den entsprechenden internen und externen Fachexperten bewerten. Dies erfolgt in der Anforderungsphase.

Die Anforderungserhebung wird sowohl aktiv (Termine mit Stakeholdern und Dritten) als auch reaktiv (Webformular über Ticketsystem Service Desk) erfolgen.

Den Nutzenden wird über die Website www.komm24.de ein Portal zur Verfügung gestellt, in welchem alle Anliegen (Beratung, Unterstützungsleistungen, Störungsmeldungen, Support) eingegeben und versendet werden können.

Bitte nutzen Sie dazu das Ticket-Kontaktformular auf der Webseite.

13. Woher wissen die Bürger, dass es im Amt24 und damit angebotene Leistungen in meiner Kommune gibt?

Grundsätzlich trägt jede Verwaltung selbst die Verantwortung für die Information an Ihre Bürger, Unternehmen und Vereine im Ort.
Ein paar Tipps und Tricks helfen Ihnen vielleicht dabei, wie dies einfacher gelingen kann:

  • Nutzen Sie den Amt24 Link auch auf Ihrer Homepage
  • Verlinken Sie andere Online-Angebote auch im Amt24 Portal
  • Nutzen Sie unseren Standard-Marketingkatalog „Kommune für Bürger“ und bestellen Sie kostengünstige Kommunikationsmittel
  • Informieren Sie Bürger auf der Startseite ihrer Webseite
  • Informieren Sie Bürger, Unternehmen und Vereine in den zentralen Anlaufstellen mit kleinen Hinweisen/Briefen o.ä. – gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung
  • Nutzen Sie die lokale Presse, den Amtsboten sowie Auslagen in öffentlichen Gebäuden und bei ortsansässigen Ärzten

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team der Komm24 GmbH gern zur Verfügung.

Komm24 GmbH
Sindy Geisler
Fachbereichsleiterin OZG Strategie & Projektmanagement
Tel. 0176 46769994
E-Mail: pmo@komm24.de

14. Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Integration von Online-Antragsassistenten in kommunale Strukturen erfordert spezifische technische Voraussetzungen. Hier erfahren Sie, welche grundlegenden technischen Anforderungen erfüllt sein müssen, um die nahtlose Einbindung von Online-Antragsverfahren in die Systeme Ihrer Kommune zu gewährleisten.

  • Bei Nutzung XÖV-Übergabe für Fachverfahren (Standesamt, Gewerbe):
    • OSCI- Postfach im DVDV (Fachverfahrensfunktionalität zur Abholung der Nachrichten aus dem DVDV)
  • Bei Nutzung Datenabholung auf Ressource Lecos (empfohlen):
    • Software zur periodischen, automatischen Abholung der Daten
  • Empfohlen: KDN-Verbindung zur Lecos
    • Bei Entgegennahme der Daten auf lokalem Speicher / System
  • File-Ressource oder System zur Entgegennahme der Daten
    • Erreichbarkeit der File-Ressource oder des empfangenden Systems über das KDN oder mindestens das Internet

[1] Die Dienste und Leistungen werden über Fördermittel des Freistaates Sachsen und aus dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) finanziert und sind vorerst bis Ende 2024 gesichert. Eine Fortsetzung der Finanzierung im Haushaltjahr 2025/2026 ist momentan geplant, kann aber erst nach Verabschiedung des Haushaltes garantiert werden. Sobald es Neues hierzu gibt, erfahren Sie es hier!