K24-SSB-ZEGV Zustimmungserklärung gesetzlichen Vertreter
Ein gesetzlicher Vertreter trifft stellvertretend Entscheidungen für eine andere natürliche Person (z.B. minderjähriges Kind, beschränkt geschäftsfähiger Erwachsener) oder eine juristische Person (z.B. Verein, Unternehmen). Seine Funktion als gesetzlicher Vertreter wurde ihm nicht mit einer Vollmacht erteilt, sondern vielmehr kommt ihm seine Rolle per Gesetz zu. Ein Minderjähriger bedarf etwa zu einer Willenserklärung, durch die er nicht ausschließlich einen rechtlichen Vorteil erlangt, einer Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Bei einem gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht sich unmittelbar aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt. Er ist deshalb von dem rechtsgeschäftlichen Vertreter zu unterscheiden, der seine Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft erhält. Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern, der Pfleger oder der Vormund sowie der Vorstand einer Aktiengesellschaft oder der Geschäftsführer einer GmbH.