K24-LJF-JPZ Jägerprüfung

Personen, die eine Jagd ausüben möchten, müssen eine auf Ihren Namen lautenden, gültigen Jagdschein mit sich führen. Vor der Erteilung des Jahresjagdscheines ist das Ablegen einer Jägerprüfung erforderlich. Für die Durchführung der Jägerprüfung sind die unteren Jagdbehörden zuständig. Die Prüfung besteht aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen Prüfung und dem mündlich-praktischen Prüfungsteil. Mithilfe des Online-Antrages kann die Zulassung zur Prüfung beantragt werden.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Schulen, Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung

Leika-Leistungen

  • 99067003007001 Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins
  • 99067003007002 Jägerprüfung Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins

Konfigurierbare Felder

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Ausgabedateien

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Unterlagen zum Download

Angebundene Register und Basiskomponenten

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Demoversion

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