K24-LJF-JPZ Jägerprüfung
Personen, die eine Jagd ausüben möchten, müssen eine auf Ihren Namen lautenden, gültigen Jagdschein mit sich führen. Vor der Erteilung des Jahresjagdscheines ist das Ablegen einer Jägerprüfung erforderlich. Für die Durchführung der Jägerprüfung sind die unteren Jagdbehörden zuständig. Die Prüfung besteht aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen Prüfung und dem mündlich-praktischen Prüfungsteil. Mithilfe des Online-Antrages kann die Zulassung zur Prüfung beantragt werden.