K24-SSL-WGAE Veränderungsmitteilung Wohngeld
Die Bewilligung von Wohngeld wird für einen festgelegten Zeitraum ausgesprochen. Für eine Weiterbewilligung muss der Antrag auf Wohngeld wiederholt gestellt werden (=Weiterleistungsantrag).
Des Weiteren regelt das Wohngeldgesetz, unter welchen Bedingungen es während des laufenden Bewilligungszeitraumes zu einer abweichenden Bewilligung des Wohngeldes kommen kann.
So kann der Wohngeldempfänger einen Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes stellen, wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder oder die monatliche Mietbelastung erhöht bzw. wenn sich sein Einkommen verringert.