K24-BEW-EBP Erwerb Bestattungsplatz
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer entsprechend der Mindestruhezeit verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag für die gesamte Wahlgrabstätte und für mindestens 1 Jahr oder länger möglich. Ein Wiedererwerb kann auch gleichzeitig mit dem Ersterwerb beantragt werden. Eine Beisetzung in einer Wahlgrabstätte darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.