K24-ZSV-WVGO Widerspruch nach Verwaltungsgerichtsordnung
Der Widerspruch ist der erste Schritt im Rechtsschutz gegen die meisten Entscheidungen von Behörden. Grundvoraussetzung ist, dass die Entscheidung, gegen die Sie sich wenden wollen, ein so genannter „Verwaltungsakt“ ist (Näheres unter Voraussetzungen).
Mit dem Widerspruch leiten Sie das Widerspruchsverfahren ein, in dem die Entscheidung noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird. Oft wird in diesem Zusammenhang auch vom Vorverfahren gesprochen.
Das Widerspruchsverfahren ist zudem regelmäßig Voraussetzung für die Eröffnung des Klageweges.