K24-PSO-HHVP Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

Antrag auf Feststellung der Ungefährlichkeit eines Hundes mit Nachweis von Verhaltenstest und Sachverständigen-Gutachten nach Ziffer 1.2.3 der Verwaltungsvorschrift „Gefährliche Hunde“ ( VwV GefHunde)
Möchten Sie ohne behördliche Erlaubnis einen Hund halten, der als vermutet gefährlich eingestuft ist, müssen Sie dies durch ein Gutachten („Wesenstest“) eines anerkannten Sachverständigen im Hundewesen widerlegen. Die Entscheidung über die Ungefährlichkeit trifft die Kreispolizeibehörde.  […]
Vermutet gefährliche Hunde (sogenannte „Kampfhunde“) sind Vertreter folgender Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander:
• American Staffordshire Terrier
• Bullterrier
• Pitbullterrier
Ausgenommen sind Welpen und Junghunde bis zu einem Alter von sechs Monaten.
Hunde, deren vermutete Gefährlichkeit erfolgreich widerlegt wurde, fallen nicht unter das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG). Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für sie folglich nicht.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99110009029001 Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Ausgabedateien

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