K24-PSO-WBK Waffenbesitzkarte
Der Umgang mit Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen sowie der Umgang mit Munition bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis. Umgang mit Waffen und/oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet oder instand setzt sowie mit ihnen schießt oder Handel treibt. Inhalt einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die behördliche Genehmigung für eine bestimmte Art des Umgangs mit Waffen und/oder Munition.
Das Waffengesetz beinhaltet im Allgemeinen Erlaubnis -, Erklärungs-, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten. Im Kontext der Waffenbe sitzkarte fordert das Waffengesetz
• die materielle Erlaubnis als Verwaltungsakt, insb. die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz,
• die Verkörperung der jeweiligen Erlaubnis in einer Urkunde, insb. die Waffenbesitzkarte (WBK) sowie
• das Herbeiführen der Übereinstimmung von materieller Erlaubnis und Erlaubnisurkunde, insb. die Anzeige- und Vorlagepflicht zwecks Eintragung in die WBK und die Mitteilungspflicht bei der Vereins-WBK.