K24-PEW-VAER Vorname Änderung Reihenfolge
Bürgerinnen und Bürger können, wenn sie mehrere Vornamen haben, deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Die Reihenfolge mehrerer Vornamen ist seit dem 1. November 2018 zulässig, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose ein.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Eine Änderung der Schreibweise, ein Hinzufügen oder Weglassen eines Vornamens ist dabei nicht möglich.