K24-SSB-VKW Verwendung des kommunalen Wappens

Die sächsischen Gemeinden und Landkreise können Wappen und Flaggen führen. Die Kommunalwappen erzählen oftmals Ortsgeschichten, berichten über typische landschaftliche Merkmale oder für eine Region charakteristische Wirtschaftszweige. Die Abbildung von Wappen und Flaggen der Gemeinden und Landkreise zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Unterrichtszwecken ist jedermann erlaubt. Jede weitere Verwendung bedarf jedoch der Erlaubnis der/s wappenführenden Gemeinde bzw. Landkreises.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Allgemeine Verwaltung

Leika-Leistungen

  • 99062002006000 Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

Konfigurierbare Felder

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Ausgabedateien

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Demoversion

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