K24-PSO-VSA Anzeige einer Versteigerung
Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis. Zusätzlich ist jede einzelne Versteigerung der zuständigen Behörde sowie der Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, anzuzeigen. Der gegenständliche OAA bildet die Anzeige der Versteigerung ab.