K24-LUW-GFV Erstaufforstung Genehmigung Fristverlängerung

Kahlgeschlagene oder stark verlichtete Waldflächen sind ordnungsgemäß innerhalb von 3 Jahren wieder aufzuforsten. Die Forstbehörde kann auf Antrag des Waldbesitzers die Frist zur Wiederaufforstung verlängern, wenn die fristgemäße Wiederaufforstung dem Waldbesitzer nicht zumutbar ist.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grundvermögen und Sondervermögen

Leika-Leistungen

  • 99048003006001 Erstaufforstung Genehmigung Fristverlängerung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24