K24-GBB-DRA Wiederherstellung eines Denkmals
Eigentümer und Besitzer haben Änderungen der bisherigen Nutzung von Kulturdenkmalen unver-züglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Eigentümer und Besitzer haben Änderungen der bisherigen Nutzung von Kulturdenkmalen unver-züglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.