K24-GBB-DMV Veräußerung eines Denkmals

Wird ein Kulturdenkmal veräußert oder vererbt, so haben der Veräußerer und der Erwerber bzw. die Erben den Eigentumswechsel innerhalb eines Monats der zuständigen Denkmalschutzbehörde un-ter Angabe des Neueigentümers anzuzeigen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Bauwesen, Wohnungswesen, Straßen, Gewässer

Leika-Leistungen

  • 99033006000000 Nutzungsänderung von Denkmalen

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24