K24-FFJ-UHV Unterhaltsvorschuss
Mütter und Väter, die ihr Kind allein erziehen, sind meist mit erschwerten Bedingungen konfrontiert. Diese Situation verschärft sich, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder nicht rechtzeitig erhält. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sollen diese besondere Lebenssituation erleichtern.
Der Vorschuss kann gewährt werden, wenn ein Kind keinen, nicht regelmäßig oder nicht ausreichend Unterhalt von dem barunterhaltspflichtigen Elternteil erhält. Die Zahlung endet spätestens mit der Volljährigkeit des anspruchsberechtigten Kindes.
Die zahlungsempfangende Person kann den Antrag Unterhaltsvorschuss bequem online beantragen. Änderungen der Lebenssituation (z. B. Wohnort, Einkommen, Familienstand) können online von der zahlungsempfangenden Person übermittelt werden.
Neue Funktionen ab dem 23.09.2025: Die zahlungspflichtige Person kann Änderungen zur Lebenssituation mit der Änderungsmitteilung und Angaben zur Beantragung mit dem Fragebogen für Zahlungspflichtige online einreichen. Beide Elternteile haben die Möglichkeit, den jährlichen Fragebogen digital an das zuständige Jugendamt zu übermitteln. Die neuen Formulare können mit Hilfe eines Prozessparameter aktiviert werden.