K24-SSL-WGAXX Übermittlung nachträglich eingereichter Anlagen (Wohngeld)
Im Pflegekreis kam die Bitte nach einem Prozess zum Nachreichen von Unterlagen per Onlineantrag auf. In Baden-Württemberg und Berlin werden vollständige Onlineanträge mehrfach gestellt, um Unterlagen einzureichen. Grund hierfür sind u.a. vergessene oder neu erhaltene Dokumente oder Größenbeschränkungen beim Upload. Dies resultiert darin, dass mehrere Onlineanträge zum selben Sachverhalt gestellt werden. Ob hierbei nur Unterlagen nachgereicht wurden oder Änderungen am ersten Antrag vorgenommen wurden, lässt sich nur mühsam durch den Sachbearbeitenden feststellen. Zudem können die Anträge nicht einfach übernommen werden, die Unterlagen müssen mit hohem Aufwand in eine bereits bestehende Akte aufgenommen werden.