K24-PSO-AUESW Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen

Waffen/ Waffenteile und Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Wenn Schusswaffen oder Waffenteile einer Person überlassen wurden, muss dies innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt (anzeigt) werden.

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  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99089083000000 Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen
  • 99089083007000 Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen Zulassung
  • 99089082000000 Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen Zulassung
  • 99089082007000 Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen Zulassung
  • 99089084000000 Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Schießen mit einer Schusswaffe
  • 99089084007000 Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Schießen mit einer Schusswaffe Zulassung
  • 99089089000000 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Sicherung aller Erbwaffen mit einem Blockiersystem
  • 99089089007000 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Sicherung aller Erbwaffen mit einem Blockiersystem Zulassung
  • 99089122001000 Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung
  • 99089134001000 Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe für einen verantwortlichen Leiter einer Brauchtumsschützenvereinigung Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID

Ausgabedateien

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  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

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