K24-PSO-AUESW Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen

Waffen/ Waffenteile und Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Wenn Schusswaffen oder Waffenteile einer Person überlassen wurden, muss dies innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt (anzeigt) werden.

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  • 99089035261000 Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme

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