K24-PSO-AUESW Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen
Waffen/ Waffenteile und Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Wenn Schusswaffen oder Waffenteile einer Person überlassen wurden, muss dies innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt (anzeigt) werden.