K24-GUG-TUTT Transportunternehmen für Tiertransporte
Ein Transportunternehmen bzw. Betrieb, das/der darauf aus gerichtet ist, ausrinder, Hausschweine, Hausschafe, Hausziegen, Hauspferde oder Hausgeflügel gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion zu transportieren oder Dritten für gewerbsmäßige Transporte dieser Tiere Transportmittel zur Verfügung zu stellen (Transportunternehmen) benötigt eine Zulassung der zuständigen Behörde. Die Zulassung ist erforderlich für Viehtransporte
mit einer Transportzeit von unter acht Stunden und einem Transportweg (Versandort bis Bestimmungsort) von mehr als 65 Kilometern,
mit einer Transportzeit von mehr als acht Stunden (sogenannte lange Beförderung).
Der Antragsteller muss in dem EU-Mitgliedstaat ansässig sein, in welchem er die Zulassung beantragt, oder er muss einen Vertreter in diesem EU-Mitgliedstaat haben, wenn er als Antragsteller in einem Drittland ansässig ist