K24-STA-TFB Tourismusförderbetrag

Städte und Gemeinden in Sachsen können eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe erheben. DieEinkünfte der Kommunen aus dieser Abgabe sind zweckgebunden und dürfen nur zur Finanzierung von Einrichtungen und Veranstaltungen mit Anziehungskraft für Gäste und für die Tourismuswerbung verwendet werden. Die Tourismusabgabe wird von natürlichen und juristischen Personen erhoben, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Finanzen und Steuern

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Personenkonto: Das Label des Feldes ist konfigurierbar
  • Befreiung: Das Formular zur Befreiung bzw. Herabsetzung der Tourimusabgabe kann aktiviert/ deaktiviert werden. Weiterhin können die Befreiungs-/ Herabsetzungsgründe konfiguriert werden.
  • eID ein- und ausschaltbar

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Contaainer

Unterlagen zum Download

Demoversion

Demo Version Amt24