K24-GUG-TV Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellungen, Tiermarkt oder Tierbörse
Möchten Sie Veranstaltungen mit Tieren durchführen, benötigen Sie eine Erlaubnis, falls Sie Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen. Für einige Veranstaltungen gilt darüber hinaus Anzeigepflicht. Dazu zählen: Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren, wenn die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll. Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen, Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art. Die Bedingungen hängen unter anderem davon ab, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und welche Tiere ausgestellt oder angeboten werden sollen. In der Bescheinigung über die Genehmigung, die duch das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ausgestellt wird, werden je nach Tierart und der tierseuchenrechtlichen Situation die Ausstellungsbedingungen festgelegt.