K24-GBB-SBD Bescheinigung für Steuerbegünstigungen bei Denkmalen
Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Denkmalen beantragen.
Sie können für den Erhalt von Baudenkmalen und Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung beanspruchen.