K24-PEA-ASF Anzeige eines Sterbefalls

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

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  • Allgemeine Verwaltung

Leika-Leistungen

  • 99101011261001 Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen
  • 99101011261002 Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Einrichtungen

Konfigurierbare Felder

  • Hinweistext zur Erläuterung der anfallenden Suchkosten
  • Konfigurierbarer Parameter zum Anzeigen des Nachlasses im Formular

Ausgabedateien

  • json
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  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)
  • XÖV xPersonenstand

Unterlagen zum Download

Demoversion

Demoversion Amt24