K24-PEA-ASF Anzeige eines Sterbefalls

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Allgemeine Verwaltung

Leika-Leistungen

  • 99101011000000 Anzeige Sterbefall
  • 99101016012000 Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)
  • XÖV xPersonenstand

Demoversion

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