K24-BSO-SBSM Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte bauordnungsrechtliche Vorhaben einer Veränderungssperre, z.B. Errichtung, Veränderung oder Umnutzung von Gebäuden, Grundstücksverkäufe, Baulasten, u.a. Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Sanierungsgebiete, werden per Satzung festgelegt, es gibt 3 Arten von Satzungssatzungsgebieten:
Sanierungssatzungsgebiet §§ 144 ff. BauGB
Stadtumbaugebiet §§ 171a ff. BauGB
Erhaltungssatzung §§ 173 ff. BauGB
Bauen in diesen Satzungsgebieten oft mit Mehrkosten verbunden, da man z.B. nur bestimmte Materialien verbauen darf. Antragsteller können dann mit dem Nachweis dieser Genehmigung später auch Steuervergünstigungen beantragen.
Die Sanierungsgebiete, werden per Satzung festgelegt, es gibt 3 Arten von Satzungssatzungsgebieten:
Sanierungssatzungsgebiet §§ 144 ff. BauGB
Stadtumbaugebiet §§ 171a ff. BauGB
Erhaltungssatzung §§ 173 ff. BauGB
Bauen in diesen Satzungsgebieten oft mit Mehrkosten verbunden, da man z.B. nur bestimmte Materialien verbauen darf. Antragsteller können dann mit dem Nachweis dieser Genehmigung später auch Steuervergünstigungen beantragen.