K24-FPS-SF Sportförderung
Kommunen können sich im Rahmen ihrer Selbstverwaltung Richtlinien zur Förderung von Sport und Sportvereinen geben (kommunale Sportförderrichtlinie). Im Rahmen derartiger Sportförderrichtlinien können Zuschüsse zu u.a. zu Sportveranstaltungen, Sportanlagen, Sportgeräten, Vereinspauschalen, Betriebskosten sowie zum Sportstättenbau beantragt und genehmigt werden.
Den Kommunen soll die Möglichkeit gegeben werden, den Antragsberechtigten Online-Anträge auf Gewährung von Zuschüssen gemäß ihrer kommunalen Sportförderrichtlinie bereitzustellen und eingehende Online-Anträge digital zu verarbeiten.