K24-GEW-SH Spielhallen

Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und / oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn betreiben will. Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an bestimmte Räume und an eine bestimmte Betriebsart (Spielhalle oder ähnliches Unternehmen) gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung erfordert eine neue Erlaubnis. Die Erlaubnis kann im Einzelfall mit einer Befristung erteilt oder mit Auflagen verbunden werden.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99050028005000 Spielhallen Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Ausgabedateien

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  • Originalantragsdaten
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Demoversion

Demoversion Amt24