K24-FFJ-SR Sorgerechtsbescheinigung
Durch das Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. Wenn eine Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist und keine Eintragungen in das Sorgeregister erfolgt sind, kann die Mutter beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern.