K24-OUS-AFRSF Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit und vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und Lkw-Anhänger dürfen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen („Sonntagsfahrverbot“).