K24-OUS-AFRSF Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit und vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und Lkw-Anhänger dürfen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen („Sonntagsfahrverbot“).

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99108002006000 Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung
  • 99108058006000 Ausnahme von Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung
  • 99108035001000 Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Ausgabedateien

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  • Originalantragsdaten
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Demoversion

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