K24-OUS-VOSRE Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (Sachsen), Erlaubnis
Eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO ist notwendig, wenn eine Straße „mehr als verkehrsüblich“ in Anspruch genommen wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchgeführt werden soll.