K24-OUS-VOSRE Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (Sachsen), Erlaubnis

Eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO ist notwendig, wenn eine Straße „mehr als verkehrsüblich“ in Anspruch genommen wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchgeführt werden soll.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99108012000000 Sondernutzung von Straßen
  • 99108012005000 Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
  • 99108012005002 Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
  • 99108012005001 Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft
  • 99108012134000 Sondernutzung von Straßen Zustimmung
  • 99108013000000 Verkehrsraumeinschränkung
  • 99108013005000 Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
  • 99108013013000 Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung

Konfigurierbare Felder

  • Feld Auf- und Abbautage ein- und ausschalten

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)
  • Antragsdaten für das Fachverfahren ALVA (zip)

Demoversion

Demoversion Amt24