K24-LUW-RWF Rodung von Waldflächen
Antrag auf Genehmigung der dauerhaften Umwandlung von Wald in eine andere, nichtforstliche Nutzungsart (Rodung). Dies gilt entsprechend für eine vorrangige Mitbenutzung der Grundflächen für nichtforstliche Zwecke und für die vorübergehende Umwandlung mit dem Ziel späterer Wiederaufforstung. Werden definierte Flächengrößen überschritten, besteht die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für eine dauerhafte Waldumwandlung werden Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen, i.d.R. eine Erstaufforstung, gefordert.