K24-BRS-APGS Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (privat)

Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) erhalten.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99089045007000 Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 Zulassung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Unterlagen zum Download

Angebundene Register und Basiskomponenten

  • ePayBL

Demoversion

Demoversion Amt24