K24-PEW-PSU Personenstandsurkunden
Nach dem Personenstandsgesetz (§§ 62 ff. PStG) kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden, d.h. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden, beim Standesamt angefordert werden. Grundlage für die Urkundenausstellung sind bestehende Einträge im entsprechenden Personenstandsregister.