K24-OUS-PEGSB Parkerleichterung Gestattung für Schwerbehinderte
Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, sowie für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Parkerleichterungen genehmigen (Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis) . Die Ausnahmegenehmigung ist u.a. abhängig von Art und Grad der Behinderung und führt zu unterschiedlichen Berechtigungen (blauer, oranger oder gelber Parkausweis).