K24-OUS-PEGSB Parkerleichterung Gestattung für Schwerbehinderte

Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, sowie für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Parkerleichterungen genehmigen (Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis) . Die Ausnahmegenehmigung ist u.a. abhängig von Art und Grad der Behinderung und führt zu unterschiedlichen Berechtigungen (blauer, oranger oder gelber Parkausweis).

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99108010056000 Parkerleichterungen Gestattung
  • 99108010056001 Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Abfrage personengebundener Parkplatz ein- und ausschalten

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24