K24-GEW-GA Gewerbeanzeige

In Deutschland besteht Gewerbefreiheit, sodass grundsätzlich jede Person ein Gewerbe betreiben kann. Voraussetzung für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist die Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Behörde gemäß §14 (1) GewO. Der Online-Antragsassistent umfasst die Gewerbean-, -um- und -abmeldung.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99050012070000 Gewerbe Abmeldung
  • 99050012104000 Gewerbe Anmeldung
  • 99050012071000 Gewerbe Ummeldung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)
  • XÖV xGewerbeordnung

Demoversion

Zum Testzugang