K24-GEW-GA Gewerbeanzeige
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit, sodass grundsätzlich jede Person ein Gewerbe betreiben kann. Voraussetzung für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist die Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Behörde gemäß §14 (1) GewO. Der Online-Antragsassistent umfasst die Gewerbean-, -um- und -abmeldung.