K24-PSO-VS öffentliche Versammlung
Um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zu veranstalten, ist
grundsätzlich eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung hat bis spätestens
48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung zu erfolgen. Die Zuständigkeit
liegt bei der für den Versammlungsort zuständigen Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern ist die Kreisordnungsbehörde zuständig.