K24-PSO-VS öffentliche Versammlung

Um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zu veranstalten, ist
grundsätzlich eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung hat bis spätestens
48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung zu erfolgen. Die Zuständigkeit
liegt bei der für den Versammlungsort zuständigen Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern ist die Kreisordnungsbehörde zuständig.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99089016000000 Versammlung
  • 99089016008000 Versammlung Bestätigung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Feld Auf- und Abbautage ein- und ausschalten

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24