K24-GBB-NAED Nutzungsänderung eines Denkmals
Eigentümer und Besitzer haben Schäden und Mängel, die an Kulturdenkmalen auftreten und die ihre Erhaltung gefährden können, unverzüglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Eigentümer und Besitzer haben Schäden und Mängel, die an Kulturdenkmalen auftreten und die ihre Erhaltung gefährden können, unverzüglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.