K24-GBB-NAED Nutzungsänderung eines Denkmals

Eigentümer und Besitzer haben Schäden und Mängel, die an Kulturdenkmalen auftreten und die ihre Erhaltung gefährden können, unverzüglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Bauwesen, Wohnungswesen, Straßen, Gewässer

Leika-Leistungen

  • 99033006000000 Nutzungsänderung von Denkmalen

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24