K24-SPS-NSSS Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

Die Verwaltung betreibt oder finanziert eine Reihe von Sport- und Freizeitangeboten. Neben Vereinen können auch Privatpersonen die verfügbaren Sportstätten nutzen. Die Sportstätten können durch Beantragung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtverwaltungen und kommunalen Eigenbetrieben angemietet werden. Die betriebenen Einrichtungen werden im Allgemeinen für regelmäßige Trainingseinheiten, Wettkämpfe und (Groß-) Veranstaltungen genutzt. Die Nutzung und Anmietung von Sportstätten wird kommunal in Richtlinien, Satzungen und Gemeindeordnungen geregelt.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Gesundheit, Sport, Erholung

Leika-Leistungen

  • 99098006000000 Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen
  • 99098006005000 Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • ein- und ausschalten folgender Felder Feriennutzung & Sportart & Alterskategorie & Leistungsklasse & Teilnehmer weiblich & Teilnehmer männlich & Teilnehmer divers & Sportstätte & Stadtbezirk & Feriennutzung Sonderveranstaltung& Sportart Sonderveranstaltung & Alterskategorie Sonderveranstaltung & Leistungsklasse Sonderveranstaltung & Teilnehmer weiblich Sonderveranstaltung & Teilnehmer männlich Sonderveranstaltung & Teilnehmer divers Sonderveranstaltung & Besucher
  • Auswahlliste Nutzungsart
  • Bezeichnung Feld Stadtbezirk
  • Hinweistext Nutzungsart

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

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