K24-SPS-NSSS Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen
Die Verwaltung betreibt oder finanziert eine Reihe von Sport- und Freizeitangeboten. Neben Vereinen können auch Privatpersonen die verfügbaren Sportstätten nutzen. Die Sportstätten können durch Beantragung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtverwaltungen und kommunalen Eigenbetrieben angemietet werden. Die betriebenen Einrichtungen werden im Allgemeinen für regelmäßige Trainingseinheiten, Wettkämpfe und (Groß-) Veranstaltungen genutzt. Die Nutzung und Anmietung von Sportstätten wird kommunal in Richtlinien, Satzungen und Gemeindeordnungen geregelt.