K24-PEW-FNAE Namensführung
Der überarbeitete Online-Antragsassistent bildet das Namensrecht ab 1. Mai 2025 ab.
Das bedeutet, dass nun zusätzlich Geburtsnamen, Ehenamen, Begleitnamen, geschlechtsspezifische Namen und Namen für besondere Volksgruppen gewählt werden können.
Den Familiennamen, den eine Person während der Ehe oder Lebenspartnerschaft getragen hat (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behält sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung beziehungsweise Auflösung oder dem Tod Ihres Partners bei. Wenn der Ehename geändert werden soll, kann auf Antrag bspw. der Geburtsname wieder angenommen oder ein Begleitname aus der Ehe abgelegt werden.