K24-KOF-NTA Nachteilsausgleiche

Blinde, taubblinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen haben in vielen Bundesländern Anspruch auf eine in der Regel vom Einkommen des Betroffenen unabhängige finanzielle Unterstützung durch den Staat. Diese Un-terstützung erhalten die Betroffenen in Form von Blindengeld, Sehbehinderten-geld, Gehörlosengeld oder Pflegegeld. Die Leistungen sind nach Art und Höhe landesspezifisch unterschiedlich bemessen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Soziale Sicherung

Leika-Leistungen

  • 99107030080000 Blindengeld Gewährung
  • 99107106080000 Leistungen aus dem Landesblindenfonds Gewährung
  • 99015031080000 Hilfe für Sehbehinderte Gewährung
  • 99015032080000 Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

Konfigurierbare Felder

  • eID (ein- und ausschalten)
  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hilfetext online ausweisen

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Unterlagen zum Download

Demoversion

Demoversion Amt24