K24-KOF-NTA Nachteilsausgleich

Blinde, taubblinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen haben in vielen Bundesländern Anspruch auf eine in der Regel vom Einkommen des Betroffenen unabhängige finanzielle Unterstützung durch den Staat. Diese Un-terstützung erhalten die Betroffenen in Form von Blindengeld, Sehbehinderten-geld, Gehörlosengeld oder Pflegegeld. Die Leistungen sind nach Art und Höhe landesspezifisch unterschiedlich bemessen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Soziale Sicherung

Leika-Leistungen

  • 99107030000000 Blindengeld
  • 99107030080000 Blindengeld Gewährung
  • 77000000000729 Gewährung von Leistungen aus dem Landesblindenfonds
  • 99015031000000 Hilfe für Sehbehinderte
  • 99015031080000 Hilfe für Sehbehinderte Gewährung
  • 77000000000732 Hilfen für anderweitig körperlich Schwerstbehinderte
  • 99015032000000 Hilfen für Gehörlose und Taubblinde
  • 99015032080000 Hilfen für Gehörlose und Taubblinde Gewährung

Konfigurierbare Felder

  • eID (ein- und ausschalten)
  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hilfetext online ausweisen

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24