K24-KOF-NTA Nachteilsausgleich
Blinde, taubblinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen haben in vielen Bundesländern Anspruch auf eine in der Regel vom Einkommen des Betroffenen unabhängige finanzielle Unterstützung durch den Staat. Diese Un-terstützung erhalten die Betroffenen in Form von Blindengeld, Sehbehinderten-geld, Gehörlosengeld oder Pflegegeld. Die Leistungen sind nach Art und Höhe landesspezifisch unterschiedlich bemessen.