K24-HGP-DSRG Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Kulturdenkmale sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen inkl. Zubehör und Nebenanlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die Veränderung, die Entfernung, die Zerstörung, die Beseitigung oder der Nutzungswechsel eines Kulturdenkmals bedürfen daher der Genehmigung durch die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Bauwesen, Wohnungswesen, Straßen, Gewässer

Leika-Leistungen

  • 99033005006000 Beseitigung von Denkmalen Genehmigung
  • 99033011006000 Änderung von Denkmalen Genehmigung
  • 99033008006000 Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung
  • 99033007006000 Ortswechsel von Denkmalen Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • eID ein- und ausschaltbar
  • max. Größe der Anlagen
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext steuerliche Bescheinigung Baudenkmal
  • Hinweistext steuerliche Bescheinigung Kulturgut
  • Hinweistext Link Förderung

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container

Demoversion

Demo Version Amt24