K24-GEW-MFS Marktfestsetzung

Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte. Ein Flohmarkt einer Privatperson fällt nicht darunter. Darüber hinaus sind Messen und Ausstellungen weitere festsetzbare Veranstaltungen. Mit der Festsetzung sind Befreiungen von einigen Vorschriften verbunden (Marktprivilegien). Im Rahmen der Festsetzungsentscheidung sind allerdings die Grundsätze des Feiertagsrechts zu berücksichtigen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99050073008000 Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung
  • 99050032002000 Veranstaltung Festsetzung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • erwartete Besucher ein- und ausschalten
  • Abfrage Platzgeld ein- und ausschalten

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24