K24-LJF-LKE Änderungsmitteilung Flurstück

Die Liegenschaftskarte und die Flurstückdaten werden im Rahmen der Katasterfortführung im Liegenschaftskataster laufend aktuell gehalten. Das Liegenschaftskataster wird durch Mitteilung von Veränderungen von Daten aufgrund:
  •  der Übernahme von Katastervermessungen und Abmarkungen
  • der Verwendung von Daten anderer Stellen zum Nachweis von Nutzungen oder Gebäuden im Liegenschaftskataster,
  • einer Mitteilung zum Abriss eines Gebäudes oder zur Änderung der Nutzung in besonderen Fällen durch den Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte fortgeführt.
Wurde ein Gebäude abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.
Vollständiger Abriss eines Gebäudes bzw. eines Gebäudeteils
Für den Fall, dass:
  • ein Gebäude vollständig abgebrochen wurde oder
  • eine Nutzung geändert wurde und die neue Nutzung einen bereits im Liegenschaftskataster abgegrenzten Teil eines Flurstücks oder das gesamte Flurstück umfasst, kann das Liegenschaftskataster aufgrund einer schriftlichen Mitteilung eines Grundstückseigentümers des betroffenen Flurstücks an die untere Vermessungsbehörde fortgeführt werden.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Schulen, Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung

Leika-Leistungen

  • 99123035261000 Liegenschaftskataster - Anzeige Nutzungsänderung eines Flurstücks Entgegennahme
  • 99123034261000 Liegenschaftskataster - Anzeige Abbruch eines Gebäudes (Löschung) Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • konfigurierbarer Hinweis: Konfigurierbarer Text im 4. Abschnitt
  • konfigurierbarer Hinweis: Konfigurierbarer Text im 3. Abschnitt

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container

Unterlagen zum Download

Demoversion

Demo Version Amt24