K24-SWB-LV Leitungsverlegung
Eine Trasse beschreibt abstrahiert den Verlauf von Straßen, Bahnstrecken und Kanälen oder die Wegeführungen von Ver- und Entsorgungsleitungen. Um unter, an oder über einer öffentlichen Verkehrsfläche Leitungen, Kabel, Hausanschlusskanäle oder Gleise zu verlegen, ist neben der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (verkehrsrechtliche Anordnung) auch eine sogenannte Trassenzustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers (Land, Landkreis, Stadt/Gemeinde) erforderlich.