K24-SWB-LV Leitungsverlegung

Eine Trasse beschreibt abstrahiert den Verlauf von Straßen, Bahnstrecken und Kanälen oder die Wegeführungen von Ver- und Entsorgungsleitungen. Um unter, an oder über einer öffentlichen Verkehrsfläche Leitungen, Kabel, Hausanschlusskanäle oder Gleise zu verlegen, ist neben der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (verkehrsrechtliche Anordnung) auch eine sogenannte Trassenzustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers (Land, Landkreis, Stadt/Gemeinde) erforderlich.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Bauwesen, Wohnungswesen, Straßen, Gewässer

Leika-Leistungen

  • 99012104134000 Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung
  • 99108012134001 Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung
  • 99020010006000 Verlegung von Rohrleitungen Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • max. Größe der Anlagen

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container

Demoversion

Demo Version Amt24