K24-LJF-ALPV Landpachtvertragsabschluss

Wenn Sie ein Grundstück überwiegend zur Landwirtschaft verpachten, schließen Sie einen Landpachtvertrag ab. Den Vertragsabschluss und Änderungen zum Vertrag müssen Sie der Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass aus einer ungünstigen Vertragsgestaltung agrarstrukturelle Fehlentwicklungen entstehen. Bei den Vertragsänderungen sind vor allem Änderungen bei der Fläche und beim Pachtzins sowie Verpächter- und Pächterwechsel relevant.

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