K24-FFJ-LEG Landeserziehungsgeld
Im Anschluss an den Bezug von Elterngeld können Eltern im Freistaat Sachsen, im Freistaat Thüringen und im Freistaat Bayern neben dem Betreuungsgeld auch einen Antrag auf Landeserziehungsgeld stellen. Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder dritten Lebensjahr Ihres Kindes auf Antrag ein Landeserziehungsgeld erhalten. Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes länger zu Hause bleiben und Ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.