K24-WBA-KA Kurabgabe (Gäste-/Kurtaxe)
Die Gäste- oder Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art, mit der zweckgebunden bestimmte touristische Aufgaben in den Kommunen finanziert werden. Abgabepflichtig sind Personen, die in der Gemeinde Unterkunft nehmen, ohne Einwohner der Gemeinde zu sein.