K24-EKJ-EBUE Elternbeitrag Übernahme
Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II, SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten oder wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist, erhalten Sie unter Umständen eine Ermäßigung oder der Elternbeitrag wird Ihnen ganz erlassen.